PREMIUM TRÄGERSYSTEME

Atera Premium Trägersysteme

AGB

 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Fa. ATERA GmbH, D-88299 Leutkirch

Stand Februar 2022

 

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Lieferungs­ und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegen stehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies schriftlich von Atera bestätigt wird.

Das Lieferprogramm von Atera umfasst die Artikel, die im jeweils gültigen Atera­ Verkaufskatalog und in der jeweils gültigen Preis­ und Typenliste mit Artikel­Nummer aufgeführt sind. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Preis­ und Typenliste aufgedruckt. Atera fertigt nach DIN 75 302. Die Montage ist nach der Benutzer­Information vorzunehmen, die jedem Produkt beiliegt. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

II. Angebot, Vertragsschluss

Die Angebote von Atera sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Atera behält sich Eigentums­ und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Bestellungen des Kunden werden nur bearbeitet, wenn sie mit Artikel­Nummer versehen sind und schriftlich erteilt werden.

 

III. Lieferung, Lieferfrist, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden, ab Werk Leutkirch. Die Versandart erfolgt nach Wahl des Kunden (ausgenommen Zufuhr). Wird bei der Bestellung keine Versandart angegeben, erfolgt der Versand auf möglichst preiswerte und zweckmäßige Weise gegen Berechnung der Versandkosten. Expressgutsendungen erfolgen unfrei. Teillieferungen durch Atera sind zulässig. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Atera ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager bis zum Ende der Lieferfrist verlassen hat. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

 

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise ab Werk Leutkirch. Kosten für Verpackung, Verladung, Fracht sowie die MwSt. in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Atera 2% Skontoabzug auf den Nettoverkaufspreis. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Atera anerkannt sind.

 

V. Gewährleistung, Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, zu untersuchen. Hierbei oder zu einem späterem Zeitpunkt festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, ist Atera berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch unentgeltliche Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und der sonstigen Geschäftsverbindung zum Kunden Eigentum von Atera. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer­, Wasser­ und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, Atera unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu unterrichten.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt er die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Atera ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Atera nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, kann Atera verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

 

VII. Rücknahme

Die Rückgabe gelieferter Ware an Atera bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ist der Kunde nach Ziff. 1 zur Rückgabe berechtigt, so bezieht sich das Rückgaberecht nur auf Artikel, die in der jeweils gültigen Preis­ und Typenliste aufgeführt sind. Angebotsartikel sind von der Rückgabe ausgenommen.

Bei der Rückgabe von Ware berechnet Atera Bearbeitungskosten in Höhe von 20% des Netto­Warenwertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten, Atera bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten. Rücksendungen haben frei Haus zu erfolgen. Bei unfreier Rücksendung kann Atera die Annahme verweigern.

VIII. Garantie und Gewährleistung

Atera übernimmt gegenüber dem Endkunden die Garantie, dass das Original-Atera-Heckträgersystem / Zubehör frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantiefrist betragt drei Jahre ab dem Kauf des Produkts beim Händler (Datum des Kaufbelegs). Ein eventueller Produktfehler muss vom Kunden innerhalb der Garantiefrist schriftlich gegenüber Atera oder gegenüber dem Verkäufer (Händler) geltend gemacht werden. Der Kunde muss das beanstandende Produkt dem Verkäufer (Händler) oder Atera kostenfrei übergeben / übersenden. Beizufügen ist die Original-Rechnung mit Kaufdatum. Ist die Rüge berechtigt, wird der geltend gemachte Fehler nach Ermessen von Atera durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Heckträgersystems / Zubehörs behoben. Das reparierte bzw. ersetzte Heckträgersystem / Zubehör wird dem Kunden kostenfrei übersandt. Diese Garantie gilt in dem vorstehend beschriebenen Umfang und unter den o.g. Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises auch im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren künftigen Eigentümer des Produkts. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen Atera und dem Kunden unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Atera. Ausschließlicher internationaler und örtlicher Gerichtsstand ist Leutkirch.